Psychologische Beratung, Coaching & Trainings im Unternehmen
Psychische Gesundheit, hohe Beanspruchung und Veränderungsdruck spielen in vielen Unternehmen eine zunehmend wichtige Rolle; insbesondere in dynamischen und leistungsverdichteten Arbeitskontexten.
Durch meine langjährige Tätigkeit im internationalen Technologiesektor kenne ich solche Arbeitswelten nicht nur aus psychologischer Perspektive, sondern auch aus eigener beruflicher Erfahrung.
Ich unterstütze Unternehmen und Führungskräfte bei Themen rund um gesundheitsförderliche Führung, psychische Beanspruchung, Veränderungsprozesse sowie die Förderung gesunder und nachhaltiger Leistungsfähigkeit.
Angebote und Trainings sind auf Deutsch und Englisch möglich.


Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen und Trainings
Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen am Arbeitsplatz (§ 5 ArbSchG) sowie gesundheitspsychologische Trainings zu Stressbewältigung, Resilienz und gesundem Schlaf, unter anderem auf Basis der ZPP-zertifizierten Programme „Gelassen und sicher im Stress“, „Salute!“ und „Gelassen und sicher im Schlaf“ nach Prof. Dr. Kaluza bzw. Prof. Dr. Surma.

Führungskräfte und
gesunde Führung
Psychologische Begleitung von Führungskräften zu Themen wie gesunde Führung, hohe Beanspruchung, Veränderungsdruck und nachhaltige Leistungsfähigkeit in dynamischen Arbeitskontexten.

Mitarbeitende und Veränderungsprozesse
Begleitung von Mitarbeitenden in belastenden oder veränderungsintensiven beruflichen Situationen – beispielsweise bei Neuorientierung, Rückkehrprozessen oder hoher Beanspruchung. Ergänzend können ZPP-zertifizierte Präventionskurse im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung eingesetzt werden.
Zertifizierte Präventionskurse
Ich biete ZPP-zertifizierte Präventionskurse zu Stressbewältigung, Resilienz und gesundem Schlaf an. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) steuer- und sozialabgabenfrei durch Arbeitgeber bezuschusst werden. Der steuerfreie Freibetrag beträgt derzeit bis zu 600 Euro pro Mitarbeitenden und Kalenderjahr. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Maßnahmen den Anforderungen der §§ 20 und 20b Sozialgesetzbuch V entsprechen.
